Ruhendmeldung für Personenbetreuungsagenturen


Sehr geehrtes Mitglied!

Die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung erweitert für Sie das Dienstleistungsangebot!

Damit Sie in Zukunft noch schneller und unbürokratischer arbeiten und Ihre Tätigkeiten nach den neuen Standes- und Ausübungsregeln der Organisation von Personenbetreuung ausüben können, bieten wir Ihnen die neue Plattform für Ruhendmeldung / Wiederaufnahme an.

Diese Plattform wurde speziell für Unternehmen aus der Organisation von Personenbetreuung entwickelt und soll Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen!

Zugang wird Ihnen nur mit unterzeichneter Einverständniserklärung übermittelt. Sie verpflichten sich zu korrekten Eingaben und zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten.

Nutzung:

  • Die Möglichkeit besteht nur für selbständige Personenbetreuer, die in Kärnten einen Gewerbestandort gemeldet haben.
  • Ruhend- bzw. Wiederaufnahmemeldungen sind gemäß § 93 GewO binnen 3 Wochen zu tätigen und über die Plattform möglich.
    Rückwirkende Ruhendmeldungen über 3 Wochen hinaus müssen bitte wie gehabt inkl. Vollmacht an das Büro der Bezirksstellen oder an das Büro der Fachgruppe übermittelt werden.
    Falls eine Stornierung notwendig sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Büro der Fachgruppe.
  • Aus Systemgründen kann an einem Tag nur eine Ruhend- bzw. Wiederbetriebsmeldung je Mitglied eingetragen werden!


Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung
Europaplatz 1 | 9020 Klagenfurt am Wörthersee
T 05 9090 4 – 165/166 | E service4@wkk.or.at